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ÖKOLOGISCH WERTVOLL
Nachhaltigkeit steht im Vordergrund!

Nachhaltigkeit, Sozialkompetenz und ressourcenschonende Beratung einhergehend mit wirtschaftlich sinnvollen
Lösungen sind integraler Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und eine der wichtigsten Grundlagen für alle unsere Tätigkeiten. Was hinter einigen wichtigen Begrifflichkeiten steckt haben wir für Sie in aller Kürze
zusammengestellt.
ÖKOSTROM
WIND-, SOLAR UND WASSERKRAFT
Ökostrom ist Strom, der vollständig aus erneuerbaren Energien wie z. B. Wind-, Solar oder Wasserkraft erzeugt wird. Im Gegensatz zu herkömmlichem Strom aus fossilen Brennstoffen wie z. B. Kohle erzeugt Ökostrom keine klimaschädlichen CO2-Emissionen und birgt auch nicht die unkontrollierbaren Risiken der Kernkraft. Auch STI Ökostrom von unseren Partnerunternehmen stammt nachweislich und vollständig aus erneuerbaren Energien.
Ökostrom ist entgegen der landläufigen Meinung oft günstiger oder zumindest preisstabil gegenüber herkömmlichem Strom. Durch unsere STI Großabnehmereinkaufsbündel partizipieren Sie ohnehin als Mitglied einer leistungskräftigen Einkaufsgemeinschaft stets von der Abnahme großer Mengen. Warum also nicht direkt mit uns auf grüne Energie umsteigen? Auf Wunsch erhalten Sie dann von uns ein dekoratives Ökozertifikat zum Aushang in Ihrem Unternehmen bzw. in digitaler Form zum Einbinden in Ihre digitalen Medien.
Ökostrom wird, wie auch Atom- oder Kohlestrom, in das deutsche Stromnetz eingespeist. Aus der Steckdose zu Hause oder im Unternehmen kommt dann der Strommix, der von der Gesamtheit der deutschen Stromverbraucher bestellt wurde. Damit dieser Strommix sich ändert und der Anteil klimafreundlicher, erneuerbarer Energien immer größer wird, kann jeder Verbraucher seinen Beitrag leisten – zum Beispiel mit einem Wechsel zu unserem günstigen Ökostrom.
ÖKOBILANZ
WIR REDUZIEREN NACHHALTIG CO2
KG CO2 eingespart
?
= Jahresleistung Bäume
ÖKO-ZERTIFIKAT
Wertvoller Beitrag zum Klimaschutz!

WIRTSCHAFTLICHKEITSGEBOT
EFFEKTIVITÄT IM ENERGIEBEZUG
Betriebskosten müssen laut § 560 BGB niedrig gehalten werden. Der Vermieter und in dessen Auftrag dann die Hausverwaltung ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots dazu im Sinne ALLER NUTZER in der jeweiligen Liegenschaft angehalten, seine Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Hier geht von der Priorität her, die Interessenvertretung der Hausverwaltung im zeitlich mandatierten Auftrag im Namen des Vermieters in Mehr- bzw. Vielparteienliegenschaften klar Einzelinteressen vor (beispielsweise von einzelnen Beiräten). Die Hausverwaltung agiert letztlich immer mit dem Geld der Nutzer, d. h. im Bedarfsfall mit dem Geld aller Mieter.
Vermieter oder Hausverwalter profitieren indirekt von der Preisersparnis bei einem Gasanbieterwechsel, denn dankbare Mieter zahlen in der Regel auch die Miete pünktlicher. Ein Anbieterwechsel kann den Nutzer um 5% bis 20% entlasten und dies jedes Jahr wiederkehrend.
Viele Kunden haben immer noch Angst vor einem Anbieterwechsel, obwohl es ganz einfach, schnell und unkompliziert ist. Zu Versorgungsunterbrechungen kann es auch nicht kommen, weil die Belieferung mit Gas gesetzlich gesichert ist. Man braucht dann nur noch ein Wechselformular auszufüllen. Alle weiteren Formalitäten, wie beispielsweise die Kündigung beim alten Gasversorger, erledigen wir dauerhaft für unsere Kunden. Auch der Zähler muss nicht ausgetauscht werden. Falls es mal zu einer Störung kommen sollte, ist nach wie vor der örtliche Netzbetreiber zuständig, denn diesem gehört das Gasnetz vor Ort. Der neue Gasanbieter bezahlt dem Netzbetreiber eine sogenannte Durchleitungsgebühr, damit er das Netz für die Belieferung der Kunden nutzen kann. Im Übrigen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot ebenfalls für den Strombezug.
KLIMANEUTRALES ERDGAS
INVESTITIONEN IN UMWELTSCHUTZ
Auch für Erdgas halten wir klimaneutrale Anteile für unsere Kunden vor. Entgegen der oftmals publizierten Formulierung Ökogas ist zu sagen, dass es Ökogas im klassischen Sinne nicht gibt. Erdgas verursacht immer Emissionen. Als Ökogas werden jedoch Tarifpakete bezeichnet, die über direkte Maßnahmen wieder emissionsseitig vom Energieversorger ausgeglichen werden. Also auch hier ein guter Grund, sich für klimaneutrale Erdgastarife der STI zu entscheiden. Dafür investieren wir mit unseren Partnern zum Beispiel in Aufforstungs- und Waldprojekte sowie den Umweltschutz. Beispielführend hierfür steht unsere eigene Umweltstiftung MENSCHEN für EISBÄREN (www.menschen-fuer-eisbaeren.com).
GLOSSAR ENERGIE
Wissenswertes von A – Z!
Sie möchten sich in Bezug auf Fachbegriffe aus der Energie- u. Energiebeschaffung informieren?
Nutzen Sie dazu gerne unser Branchen Glossar. Bei weiterführenden Fragen zögern Sie bitte nicht, uns entsprechend
zu kontaktieren.
GLOSSAR BESCHAFFUNG & FINANCE
Wissenswertes von A – Z!
Sie möchten sich in Bezug auf Fachbegriffe aus der Beschaffung, dem Leasing- u. Finance Sektor informieren?
Nutzen Sie dazu gerne unser Branchen Glossar. Bei weiterführenden Fragen zögern Sie bitte nicht, uns entsprechend
zu kontaktieren.
2. Die Leasing-Gesellschaft führt neben der Bonitätsprüfung des Leasing-Nehmers und Lieferanten eine Objekt- und Vertragsprüfung durch.
3. Bei Annahme des Leasing-Antrages durch die Leasing-Gesellschaft erhält der Leasing-Nehmer eine gegengezeichnete Ausfertigung des Leasing-Vertrages sowie ein Formular für die Abnahmebestätigung. Weitere Vertragsunterlagen sind je nach Konstruktion und Abreden denkbar.
4. Die Leasing-Gesellschaft bestellt sodann das gewünschte Objekt beim Lieferanten mit dem Auftrag, direkt an den Leasing-Nehmer zu liefern. Möglich ist auch, dass der Leasing-Geber in eine bereits erfolgte Bestellung des Leasing-Nehmers eintritt.
5. Nach Erhalt des Leasing-Objektes übermittelt der Leasing-Nehmer die Abnahmebestätigung rechtsverbindlich unterschrieben dem Leasing-Geber. Dieser bezahlt anschließend die Rechnung der Lieferfirma. Damit sind die Voraussetzungen für den Beginn der Vertragslaufzeit erfüllt.
6. Beginn der Vertragslaufzeit ist in der Regel der 1. oder 15. eines Monats. Tagesgenauer Vertragsbeginn ist beim Fahrzeug-Leasing üblich (Tag der Zulassung).
7. Der Leasing-Nehmer erhält die Leasing-Rechnung mit den endgültigen Vertragsdaten (Beginn der Vertragslaufzeit, Leasing-Bemessungsgrundlage, Leasing-Raten, usw.). Das Leasing-Entgelt wird üblicherweise im Lastschriftverfahren eingezogen.
8. Bei Vertragsende erfolgt die Rückgabe des Objektes an die Leasing-Gesellschaft. Eine Vertragsverlängerung bzw. ein Erwerb des Objektes durch den Leasing-Nehmer bedürfen gesondert zu treffender Vereinbarungen.
Bei Ablauf von Leasing-Verträgen ist ein Abschluss von Verlängerungs-Leasing-Verträgen bzw. Anschlussverträgen möglich. Wertmäßige Basis für den Anschlussvertrag ist bei Teilamortisationsverträgen mindestens der noch nicht amortisierte Restwert und bei Vollamortisationsverträgen der Restbuchwert oder niedrigere gemeine Wert (Marktwert). Für den Verlängerungszeitraum gilt die Rest-AfA-Zeit als Orientierung.
Wir sind für sie da
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