GLOSSAR BESCHAFFUNG & FINANCE
Wissenswertes von A – Z!
Sie möchten sich in Bezug auf Fachbegriffe aus der Beschaffung, dem Leasing- u. Finance Sektor informieren?
Nutzen Sie dazu gerne unser Branchen Glossar. Bei weiterführenden Fragen zögern Sie bitte nicht, uns entsprechend
zu kontaktieren.
Es gibt 12 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben F beginnen.
Facility-Management
Unter Facility-Management versteht man eine von Immobilien-Leasing-Unternehmen angebotene Dienstleistung rund um den Betrieb bestehender Gebäude. Sie umfasst das kaufmännische, technische und infrastrukturelle Gebäudemanagement.
Factoring
Factoring ist eine Finanzdienstleistung, die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dient (in der Praxis oft im kurzfristigen Laufzeit-Bereich vor dem Leasing). Der Factor erwirbt aber vor allem die Forderungen des Factoringkunden gegen dessen Abnehmer (Debitor) und zieht sie direkt bei diesem ein. Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderungen leistet der Factor an den Factoringkunden umgehend eine Zahlung, die sich an der Höhe der Forderung orientiert. Es gibt geschlossene und offene Systeme, bei dem der Kunde mehr oder weniger merkt, ob sein Lieferant über eine Factoringgesellschaft abwickelt. Der Vorteil für den Auftraggeber liegt in einem sicheren cash-management. Je nach Risikobewertung des Factors fallen die Gebühren dafür am Markt sehr unterschiedlich aus.
Fälligkeit von Leasing-Raten
Nach Abnahme des Leasing-Objektes durch den Leasing-Nehmer beginnt die Vertragslaufzeit und die Verpflichtung des Leasing-Nehmers zur Zahlung von Leasing-Raten. Gängige Praxis ist, das die Leasingraten auf den Tag der rechtsverbindlich unterzeichneten Übernahmebestätigung vorfällig berechnet werden (beim Darlehen in aller Regel mit 30 Tagen Anlaufphase nachschüssig) Diese sind überwiegend monatlich, in kleinerem Umfang auch vierteljährlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch Lastschrifteinzug im Rahmen von erteilten Sepa-Lastschriftmandaten des Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber.
Finance Lease
Leasing-Verhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum am Leasing-Objekt verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasing-Nehmer übergehen, werden unter IAS/IFRS als Finance Lease (unter US-GAAP als Capital Lease) bezeichnet. Dies wird anhand bestimmter Kriterien beurteilt (Internationale Leasing-Bilanzierung). Die bilanzielle Zurechnung des Leasing-Objekts erfolgt beim Leasing-Nehmer, der das Objekt in seiner Bilanz aktiviert und abschreibt. Finance Lease darf nicht verwechselt werden mit deutschem Finanzierungs-Leasing, bei dem die bilanzielle Zurechnung regelmäßig beim Leasing-Geber erfolgt.
Siehe auch: Finanzierungs-Leasing
Siehe auch: Finanzierungs-Leasing
Finanzamt
Über die steuerliche Zurechnung eines Leasing-Gegenstandes entscheidet in Zweifelsfällen das für die Leasing-Gesellschaft zuständige Betriebsfinanzamt.
Finanzierungs-Leasing
Unter dem Begriff werden in Deutschland Verträge mit Mietvertragscharakter von mittel- oder langfristiger Dauer summiert, deren Grundmietzeit kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasing-Objektes und die auf die Vollamortisation des Leasing-Gegenstandes ausgerichtet sind. Finanzierungs-Leasing-Verträge, die in ihren Regelungen den Leasing-Erlassen entsprechen, führen zu einer Bilanzierung des Leasing-Objektes bei der Leasing-Gesellschaft.
Flotten-Leasing
Vom Flotten-Leasing spricht man in der Regel, wenn ein Unternehmen mehr als zehn Kraftfahrzeuge least. Oftmals kommt hier auch das Full-Service-Leasing zur Anwendung. Hierbei übernimmt der Leasing-Geber den technischen Service und nicht selten die gesamte Administration des Fuhrparks (Fuhrparkmanagement). Gebräuchlich sind bei der Gestaltung der Konditionen das offene und das geschlossene Kalkulationssystem, die sich danach unterscheiden, ob eine Einzelkostenabrechnung erfolgt oder ob eine pauschale Abrechnung mit dem Leasing-Nehmer vereinbart ist.
Fonds-Leasing
Fonds-Leasing dient als Modell zur Finanzierung großvolumiger Investitionen. Eine für die Durchführung einer Leasing-Transaktion gegründete Fonds-Gesellschaft erwirbt den Leasing-Gegenstand und vermietet ihn an den Leasing-Nehmer. Die Refinanzierung dieser Fonds-Gesellschaft erfolgt u. a. über die Aufbringung privaten Eigenkapitals. Derartige Fonds sind darauf ausgerichtet, dem Leasing-Nehmer besonders günstige Finanzierungskonditionen zu verschaffen.
Fördermittel
Zahlreiche Fördermaßnahmen werden auch bei Leasing gewährt. Die Einbindung von Fördermitteln in Leasing-Investitionen ist allerdings uneinheitlich geregelt und richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Förderprogramms. Wegen der unübersichtlichen Vielzahl verschiedener Fördermaßnahmen prüfen die Leasing-Gesellschaften die Möglichkeiten einer Einbindung in Leasing-Vereinbarungen jeweils bezogen auf den Einzelfall.
Forfaitierung
Die Forfaitierung (echter Forderungsverkauf) ist eine Art der Refinanzierung von Leasing-Gesellschaften, bei der die Leasing-Gesellschaft die zukünftig fällig werdenden Forderungen aus einem Leasing-Vertrag an einen Dritten, häufig an ein Kredit-Institut, verkauft. Dabei haftet die Leasing-Gesellschaft nur für den Bestand und die Einredefreiheit der Forderung (Veritätshaftung); das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Leasing-Nehmers als Schuldner geht auf den Forderungskäufer über (Bonitätshaftung).
Franchisesystem
Bei diesem Vertriebssystem erteilt der Franchisegeber seinen Partnern eine Lizenz zur selbstständigen Führung eines Betriebs und übernimmt unter anderem die Warenlieferung und Werbung selbst. Grundlage des Systems ist ein Franchisevertrag, durch den Module wie z. B. Marketing, Geschäftspolitik, Produktangebot und vieles mehr detailliert festgelegt werden. Der rechtlich selbstständige Franchisenehmer profitiert damit von einem bekannten Firmennamen und langjähriger Erfahrung aus dem Vertrieb. Der Franchisegeber kann ohne eigenen Kapitaleinsatz seine Produkte oder Dienstleistungen auf zusätzlichen Märkten vertreiben.
Fungibilität
Fungibilität bedeutet im Leasing, dass das Leasing-Objekt ein rechtlich selbständiges Wirtschaftsgut sein muss, für das es eine sogenannte Drittverwendungsfähigkeit geben muss. Drittverwendungsfähigkeit bedeutet, dass das Leasing-Objekt nicht so beschaffen sein darf, dass es nur von einem Einzigen, dem Leasing-Nehmer, wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann. Genau genommen ist damit der Spezialmaschinenbau vom Leasing ausgeschlossen, wobei wir auch hierfür individuelle Branchenlösungen anbieten können.
Wir sind für sie da
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