GLOSSAR BESCHAFFUNG & FINANCE
Wissenswertes von A – Z!
Sie möchten sich in Bezug auf Fachbegriffe aus der Beschaffung, dem Leasing- u. Finance Sektor informieren?
Nutzen Sie dazu gerne unser Branchen Glossar. Bei weiterführenden Fragen zögern Sie bitte nicht, uns entsprechend
zu kontaktieren.
Es gibt 11 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben S beginnen.
Sach- und Preisgefahr
Der Leasing-Geber hat als Käufer und Eigentümer von Leasing-Objekten die Sach- und Preisgefahr (bspw. alle Gefahren des zufälligen Unterganges, des Abhandenkommens, des Totalschadens, des Wegfalls der Gebrauchs-fähigkeit, der Beschädigungen sowie merkantiler Wertminderungen) zu tragen. Der Leasing-Geber überträgt im Rahmen des Leasing-Vertrages die Sach- und Preisgefahr gemäß den vertraglichen Bedingungen regelmäßig auf den Leasing-Nehmer. Grund hierfür ist, dass ausschließlich der Leasing-Nehmer das von ihm ausgesuchte bzw. für ihn gefertigte Objekt nutzt und auf dieses allein tatsächlichen Einfluss hat.
Sachmängel
Eine Sache ist (kaufrechtlich) frei von Sachmängeln, wenn sie - vereinfacht ausgedrückt - beim Gefahrenübergang auf den Leasing-Nehmer die nach dem Kaufvertrag zwischen Leasing-Geber und Lieferant/Händler vereinbarte Beschaffenheit hat. Im Falle von Sachmängeln stehen dem Leasing-Nehmer aufgrund der Abtretung der Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte des Leasing-Gebers entsprechende Ansprüche gegenüber dem Lieferanten/Händler zu.
sale-and-lease-back
Beim Sale-and-lease-back-Vertrag kauft die Leasing-Gesellschaft das Leasing-Objekt vom künftigen Leasing-Nehmer und verleast es diesem anschließend wieder zurück. Dadurch erzielt der Leasing-Nehmer einen Liquiditätszufluss, verbessert die Bilanzkennzahlen und optimiert die Bilanzstruktur. Hierdurch könnten u. U. auch stille Reserven mobilisiert werden.
Scoring-Verfahren
Bei Leasinggesellschaften werden Scoring-Verfahren verwendet, um die Bonität eines potenziellen Leasingnehmers zu ermitteln. Anhand einer statistischen Berechnung soll die Ausfallwahrscheinlichkeit für einen abzuschließenden Leasingvertrag bestimmt werden, die als Entscheidungsgrundlage für die Annahme einer Leasinganfrage dient.
GRENKE bewertet seit 1994 die Bonitäten ihrer Leasingnehmer mit Hilfe eines solchen Scoring-Verfahrens. Dazu nutzt sie externe Informationsquellen, zum Beispiel über die Auskunftei Creditreform, die sie durch ihre eigene Datenbasis ergänzt. Jeder potenzielle Leasingnehmer erhält für seine Bonität eine Scoring-Note, die letztendlich darüber entscheidet, ob es zu einem Vertragsabschluss kommt oder nicht.
GRENKE bewertet seit 1994 die Bonitäten ihrer Leasingnehmer mit Hilfe eines solchen Scoring-Verfahrens. Dazu nutzt sie externe Informationsquellen, zum Beispiel über die Auskunftei Creditreform, die sie durch ihre eigene Datenbasis ergänzt. Jeder potenzielle Leasingnehmer erhält für seine Bonität eine Scoring-Note, die letztendlich darüber entscheidet, ob es zu einem Vertragsabschluss kommt oder nicht.
Sicherheiten
Grundsätzlich dient dem Leasing-Geber das Leasing-Objekt als Sicherheit. Je nach Risikoeinschätzung können Zusatzsicherheiten vereinbart werden. Hierzu zählen z. B. Kautionen, Bürgschaften und Garantien.
Sicherungsbestätigung
Mit einer Sicherungsbestätigung informiert eine Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer bzw. Leasing-Geber darüber, dass ein bestimmtes Leasing-Objekt einen bestimmten Versicherungsschutz hat. Üblicherweise erhält der Leasing-Geber nach einer Sicherungsbestätigung dafür einen Sicherungsschein.
Siehe auch: Sicherungsschein
Siehe auch: Sicherungsschein
Sicherungsschein
Der Sicherungsschein legt fest, wem Leistungen eines Versicherers im Schadensfall an einem Leasing-Objekt zustehen. Regelmäßig werden Sicherungsscheine vom Versicherer auf den Leasing-Geber als Objekteigentümer ausgestellt. Der Inhaber des Sicherungsscheins kann die Rechte aus dem Versicherungsvertrag geltend machen.
Der Leasinggeber lässt sich zum Vertragsanfang daher einen Antrag auf Ausstellung eines Maschinen- oder Kfz.-Sicherungsscheines ausstellen, der vom Leasingnehmer zu unterschreiben ist. Die Leasinggesellschaft versendet diesen Antrag an den Versicherer, damit dieser einen Sicherungsschein ausstellt. Nach ordnungsgemäßer Leasingvertragsbeendigung gibt der Leasinggeber den Sicherungsschein wieder an den Versicherer zurück und macht damit den direkten Kommunikationsweg zwischen Versicherer und Kunde wieder frei.
Der Leasinggeber lässt sich zum Vertragsanfang daher einen Antrag auf Ausstellung eines Maschinen- oder Kfz.-Sicherungsscheines ausstellen, der vom Leasingnehmer zu unterschreiben ist. Die Leasinggesellschaft versendet diesen Antrag an den Versicherer, damit dieser einen Sicherungsschein ausstellt. Nach ordnungsgemäßer Leasingvertragsbeendigung gibt der Leasinggeber den Sicherungsschein wieder an den Versicherer zurück und macht damit den direkten Kommunikationsweg zwischen Versicherer und Kunde wieder frei.
Small-Ticket-Leasing
In diesem Marktsegment werden Geräte wie Notebooks, PCs, Monitore und andere Peripheriegeräte, kleine Netzwerke, Software sowie Telekommunikations-, Sicherungs- und Kopiertechnik mit einem Anschaffungswert vorwiegend bis zu 25.000 EUR verleast. Meistens findet hier ein vereinfachtes Bonitätsverfahren statt.
Software-Leasing
Gegenstand eines Leasing-Vertrages können auch Computerprogramme (Software) sein. Beim Software-Leasing erwirbt der Leasinggeber vom Lieferanten nicht "Eigentum" an der Software, sondern ein im Einzelfall näher zu beschreibendes Nutzungsrecht, das er dem Leasing-Nehmer im Rahmen des Leasing-Vertrages zur Nutzung überlässt. Das von dem Leasing-Geber zu erwerbende Recht muss in diesen Fällen zumindest "eigentumsähnlich" ausgestaltet sein und das Recht zur Vermietung der Software an den Leasing-Nehmer beinhalten. Software kann gemeinsam mit Hardware oder - soweit sie wirtschaftlich selbständig nutzungsfähig ist - auch alleine Gegenstand eines Leasing-Vertrages sein.
Spezial-Leasing
Wenn ein Leasing-Objekt so auf die speziellen Erfordernisse eines einzigen Leasing-Nehmers zugeschnitten ist, dass es nur von diesem wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann, liegt Spezial-Leasing vor. In diesen Fällen erfolgt die steuerliche Zurechnung des Leasing-Objektes beim Leasing-Nehmer.
Wir sind für sie da
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