GLOSSAR BESCHAFFUNG & FINANCE

Wissenswertes von A – Z!

Sie möchten sich in Bezug auf Fachbegriffe aus der Beschaffung, dem Leasing- u. Finance Sektor informieren?
Nutzen Sie dazu gerne unser Branchen Glossar. Bei weiterführenden Fragen zögern Sie bitte nicht, uns entsprechend zu kontaktieren.
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Es gibt in diesem Verzeichnis 1 name, die mit dem Buchstaben W beginnen.
Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Ist der Leasing-Nehmer Verbraucher, so kann er innerhalb einer zweiwöchigen Frist einen Leasing-Vertrag widerrufen. Die Leasing-Gesellschaft muss den Verbraucher über sein diesbezügliches Widerrufsrecht belehren. Im Falle des Widerrufes durch den Verbraucher wird der Leasing-Vertrag rückabgewickelt: Der Leasing-Nehmer hat das Leasing-Objekt zurückzugeben. Der Leasing-Geber muss gezahlte Raten an den Leasing-Nehmer erstatten. Für den Gebrauch des Leasing-Objektes steht dem Leasing-Geber eine Nutzungsentschädigung zu. Unternehmen, die nicht unter den Verbraucherschutz fallen, haben dieses Widerrufsrecht per gesetzlichen Status nicht.
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