GLOSSAR ENERGIE
Wissenswertes von A – Z!
Sie möchten sich in Bezug auf Fachbegriffe aus der Energie- u. Energiebeschaffung informieren?
Nutzen Sie dazu gerne unser Branchen Glossar. Bei weiterführenden Fragen zögern Sie bitte nicht, uns entsprechend
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Aktuell gibt es 68 Einträge in diesem Verzeichnis
§19–StromNEV-Umlage
Mit dem Energiewirtschaftsgesetz und der Stromnetzentgeltverordnung wurde vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Industrien beschlossen. Danach können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß §19 Abs.2 StromNEV beantragen. Die den Übertragungsnetzbetreibern entgangenen Erlöse werden als Aufschlag auf die Netzentgelte (§19 Strom NEV-Umlage) anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt.
AbLA-Umlage
Die AbLA-Umlage dient der Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Mit ihr werden die Kosten sogenannter abschaltbarer Lasten gedeckt. Abschaltbare Lasten sind bestimmte Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie, deren Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber kurzfristig zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit reduziert werden kann. Die AbLA-Umlage ist ab dem 1.Januar 2014 nach §18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) von allen Letztverbrauchern zu zahlen.
Abrechnung Netz
Die vom Verteilnetzbetreiber berechneten Netzentgelte setzen sich zusammen aus Leistungspreis, Arbeitspreis Netz, Grundpreis Netz, Blindarbeit, Messstellenbetrieb sowie Sonderdienstleistungen Messung. Die weiteren aufgeführten Positionen sind vom Gesetzgeber geforderte Steuern, Abgaben, Umlagen.
Abrechnungsverfahren
Die Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt je nach Tarif/Vertragsmodell in monatlichem oder jährlichem Abstand. Rechnungsgrundlage bilden die vom Netzbetreiber übermittelten Verbrauchs- und Lastprofildaten.
Abrechnungswert (Thermische Energie)
Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m3) mit der Zustandszahl und dem Brennwert.
Abschlagszahlungen
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis gibt den Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kW/h) für Energie bzw.pro Kubikmeter (m³) für Trinkwasser an. Die Höhe des Arbeitspreises orientiert sich an dem börslichen Marktpreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Arbeitspreis ist die einzige beeinflussbare Größe im Rahmen der Gesamtkondition Strom und/oder Erdgas. Die übrigen Kostenanteile aus der Gesamtkondition sind nicht beeinflussbare Nebenkosten bezogen auf die jeweilige Lieferstelle.
Arbeitspreis Energie
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.
Arbeitspreis Netz
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für einen in Anspruch genommenen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) der über das technische Netz des jeweiligen Netzbetreibers bezogen wird.
Bilanzierungsumlage
Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß GaBi Gas 2.0 u.a. eine RLM Bilanzierungsumlage erhoben. Diese ist von Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen, die RLM Entnahmestellen beliefern. Die erstmalige Festlegung der RLM Bilanzierungsumlage erfolgte zum 01. Oktober 2015.
Blindarbeit (Blindmehrbedarf)
Blindarbeit ist ein Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern zum Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder dient. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Sie belastet die Versorgungsnetze der Netzbetreiber und wird bei Überschreitung von Grenzen vom Energieversorger vereinnahmt und an den Netzbetreiber abgeführt.
Brennwert
Der Brennwert des gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.
Codenummer des Messstellenbetreibers / Netzbetreibers
Diese Nummern dienen der eindeutigen Identifikation des beauftragten Messstellenbetreibers sowie des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle/Marktlokation angeschlossen ist.
Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 12 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie auf unserer Internetseite. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die Informationen gerne auf dem Postweg zu.
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nachdem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.
Energiebilanzierung
Die Kosten, die für den Service für Energiebilanzierung entstanden sind, werden von der Energiebilanzierung gedeckt. Unter Service für Energiebilanzierung versteht man die Maßnahmen, welche dafür sorgen, dass zwischen Nachfrage und Angebot für Strom jederzeit ein Gleichgewicht herrscht. Dieser Posten wird mit PD (Preis für Energiebilanzierung) gekennzeichnet, durch die Regulierungsbehörde für Strom und Gas festgelegt und alle drei Monate aktualisiert.
Energieeffizienz
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundestelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: www.verbraucherzentrale.de; www.dena.de
Energiesteuer
Die Steuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Erfasste Ablesung
Die erfasste Ablesung ist der Wert, welcher auf dem Display des Stromzählers an einem bestimmten Datum erscheint. Dieser Wert wird direkt vom Stromverteiler erfasst und dem Lieferanten mitgeteilt.
Erfasster Verbrauch
Damit bezeichnet man die verbrauchten kWh zwischen den zwei erfassten Ablesungen. Das ist die Differenz zwischen dem auf dem Display angezeigten Wert und dem Wert, der vorhergehenden Ablesung.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Durch das EEG werden alle deutschen Stromversorger verpflichtet, den durch erneuerbare Energien erzeugten Strom abzunehmen. Dazu zählen z.B. Windkraft-, Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen. Das Gesetz regelt den Preis, zu dem die Stromversorger die erzeugte Energie abnehmen müssen. Die Mehrkosten werden auf den Endverbraucher umgelegt. Sie sind als gesonderte Kostenposition im Rahmen der jährlichen Verbrauchsrechnung ausgewiesen.
Fixgebühr
Fixgebühren sind alle fixen (verbrauchsunabhängige) Beträge. Diese werden mit der Einheit €/Kunde/Monat verrechnet. Die Fixgebühr enthält die Posten Vermarktung Verkauf und Anteil für Energiebilanzierung in der Rechnung.
Freier Markt
Als freier Markt wird jener Markt bezeichnet, bei dem die Geschäfts- und Vertragsbedingungen für Energielieferung zwischen den Parteien und nicht von der Regulierungsbehörde für Strom und Gas festgelegt werden. Alle Kunden können seit dem 1. Juli 2007 frei entscheiden, unter welchen Bedingungen und bei welchem Lieferanten sie den Strom beziehen wollen.
Geschützter Grundversorgungsdienst
Der geschützte Grundversorgungsdienst ist gewährleistet durch einen Vertrag, dessen Bedingungen von der Regulierungsbehörde für Strom und Gas festgelegt werden. Haushaltskunden und Kleinunternehmen (Betriebe bis zu 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz bis zu 10 Mio. Euro mit Niederspannungslieferung) beziehen den Strom zu den Bedingungen des geschützten Grundversorgungsdienstes, falls sie nie den Lieferanten gewechselt haben oder wenn sie nach Abschluss eines Vertrags diesen gewählt haben. Haushaltskunden und Kleinunternehmen, denen kein Stromlieferant zur Verfügung steht (z.B. aufgrund von Konkurs) gelten auch die Bedingungen des geschützten Grundversorgungsdienstes. Steht in der Rechnung der Zusatz „Freier Markt“, so ist dies ein Vertrag des freien Marktes.
Grundpreis
Der Grundpreis ist der Preis für die ständige Verfügbarkeit der Energie und bildet Fixkosten für die Beschaffung der Energie die Kosten für die Anschaffung, Instandhaltung, den Austausch der Messeinrichtung sowie die Rechnungserstellung ab. Innerhalb der Strom- und/oder Erdgaskonditionen kann es Grundpreismodelle geben, die eine Kostennote des Energieversorgers wie auch dem Netzbetreiber beinhalten.
Kilowatt
Kilowatt ist die Einheit für Stromleistung und wird mit kW abgekürzt. In der Stromrechnung werden die Vertragsleistung und die verfügbare Leistung in kW angeführt.
Kilowattstunde (kWh)
Maßeinheit für die Arbeit. Ein Haartrockner hat z.B. eine Anschlussleistung von einem Kilowatt (kW) = 1.000 Watt. Das bedeutet: Wenn der Haartrockner eine Stunde lang eingeschaltet ist, wird eine Kilowattstunde (kWh) verbraucht. Eine Energiesparlampe mit einer Anschlussleistung von zehn Watt kann einhundert Stunden eingeschaltet sein.
Kilowattstunden
Die Kilowattstunde ist die Einheit für elektrische Energie und wird mit kWh abgekürzt. Unter einer Kilowattstunde versteht man die in einer Stunde verbrauchte Energie durch ein Gerät, welches 1 kW Leistung hat. In der Stromrechnung wird der Stromverbrauch in kWh angegeben.
Konvertierungsentgelt
Das Konvertierungsentgelt fällt für einen bilanzkreisverantwortlichen Lieferanten im Rahmen der Konvertierung von Gasmengen (H-Gas zu L-Gas oder L-Gas zu H-Gas) an und wird in beiden qualitätsübergreifenden Marktgebieten erhoben. Die Einführung des Konvertierungsentgelts wurde von der BNetzA, ursprünglich einschließlich eines Fahrplans zur vollständigen Abschmelzung bis zum 1.10.2016, festgelegt (Beschluss Konni Gas).
Konzessionsabgabe
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
Kraft-Wärme-Kopplungs-Modernisierungsgesetz (KWKModG)
Durch das KWKModG werden alle Netzbetreiber verpflichtet, den aus der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung (z.B. in einem Blockheizkraftwerk) erzeugten Strom zu einem gesetzlich geregelten Preis abzunehmen. Die Höhe des Zuschlags wird bundeseinheitlich festgelegt. Aus ökologischen Gründen soll diese durch Nutzung der Abwärme umweltfreundlich, aber etwas kostenintensiver erzeugte Energie unterstützt werden.
Kundennummer
Unter der Kundennummer sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Entnahmestelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Entnahmestelle erfasst.
KWK-Umlage
Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.
Leistungspreis
Für die bezogene Leistung (kW) wird vom Energieversorgerje nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert eines Monats (Monatsleistungspreis) berechnet.
Lieferstelle / Marktlokation
Ort, an dem die Stromlieferung erbracht wird. Die Adresse kann von der Rechnungsadresse abweichen.
Marktlokations-ID
Die Marktlokations-ID dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.
Messdienstleistung (Messung)
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.
Messstellenbetrieb (für intelligente Messtechnik)
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die AB- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten. Diese Kosten werden vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Messstellenbetrieb (für konventionelle Zähler)
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Monatsmenge Wirkarbeit / höchste 1/4 Std. Leistung / Monatsmenge Blindarbeit
Je nach Messeinrichtung wird hier der Energiebedarf in seiner jeweiligen Zusammensetzung aufgelistet. Für die jeweilige Abrechnungsperiode wird der Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. Die Blindarbeit wird in Kilovoltampereréactifstunden (kVArh) und die Leistung in Kilowatt (kW) angegeben.
Netzbetreibercodenummer
Die Netzbetreibercodenummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist.
Netzservice
Als Netzservice bezeichnet man die Tätigkeiten, mit denen die Lieferanten Strom in die nationalen Übertragungs- und Verteilungsnetze bis zum Stromzähler befördern zur Übergabe an den Kunden. Ein variabler Betrag, eine Leistungsgebühr und eine Fixgebühr werden in der Rechnung angeführt; hiermit werden Kosten für Verteilung, Beförderung, Messung und allgemeine Spesen gedeckt.
Netzverlust
Bei der Beförderung von Strom vom E-Werk bis zum Lieferort entsteht ein natürlicher Verlust an elektrischer Energie, welchen man als Netzverlust bezeichnet. Die Regulierungsbehörde für Strom und Gas legt vertragsgemäß den Verlust fest. Inklusiv oder zuzüglich Netzverluste kann der Energiepreis angeführt werden. Netzverluste können je nach Situation unterschiedlich angeführt werden, wobei der gesamte zu bezahlende Betrag gleich bleibt. Der Modalität A entspricht, der von der Regulierungsbehörde für Strom und Gas festgelegte Energiepreis, welcher die Netzverluste bereits einschließt.
Netzzugangsentgelt
Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
Offshore-Haftungsumlage
Mit der Offshore-Haftungsumlage nach §17 Abs. 5 EnWG werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der OffshoreHaftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Die Offshore-Haftungsumlage gilt seit dem 1.Januar 2013.
POD
Als POD (Point of Delivery) wird die Abnahmestelle bezeichnet. Der POD setzt sich aus Buchstaben und Zahlen zusammen, welche die physische Stelle kennzeichnet, an welcher der Strom vom Lieferanten an den Endverbraucher übergeben wird.
Smart Meter
Smart Metering ist eine kommunikationsfähige elektronische Messeinrichtung. Diese Messeinrichtung gibt Ihnen Informationen darüber, wann Sie wie viel Energie verbrauchen. Außerdem ermöglichen Smart Meter eine selbständige Kommunikation zwischen dem Zähler und dem Netzbetreiber. Mit dem intelligenten Zähler werden also die Zählerstände genauso wie mit dem normalen Zähler erfasst. Aber im Gegensatz zu den normalen, schwarzen Drehstromzählern ist mit den intelligenten Zählern eine jährliche Ablesung nicht mehr nötig. Da er die Daten direkt an den jeweiligen Anbieter übermittelt. Smart Meter gibt es übrigens für Strom, Erdgas und Wasser, sowie für Fernwärme.
Sonderdienstleistungen Messung
Vom Netzbetreiber auf Kundenwunsch zur Verfügung gestellte Sonderdienstleistungen wie z. B. Signalimpulsweitergabe aus der Messeinrichtung oder manuelle Ablesungen der Verrechnungswerte.
Stromherkunftsnachweis (Energiemix)
Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Thermische Gasabrechnung
Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m3), gemessen.
Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m3 gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m3 mit der Zustandszahl Z (Z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die Z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.
Umlage Abschaltbare Lasten
Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
Umrechnungsfaktor Erdgas
Mit einem Gaszähler wird der Erdgasverbrauch in Kubikmetern (m³) gemessen. Die Abrechnung der Erdgaslieferung erfolgt allerdings in Kilowattstunden (kWh). Die Kubikmeter werden mit Hilfe des Umrechnungsfaktors für Erdgas in Kilowattstunden umgerechnet. In der Berechnung wird die Zustandszahl (Luftdruck, Messdruck, Gastemperatur) berücksichtigt.Umrechnungsfaktor = (Brennwert x Zustandszahl)Kubikmeter (m³) Erdgas x Umrechnungsfaktor = Kilowattstunden (kWh) Erdgas
Verbrauch Gas
Der Energieverbrauch für die jeweilíge Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Verbrauch Strom
Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Verbrauchspreis oder Arbeitspreis
Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.
Verfügbare Leistung
Als Verfügbare Leistung wird die maximale Leistung bezeichnet, welche entnommen werden kann, bis dass durch automatisches Abschalten des Stromzählers die Stromlieferung unterbrochen wird. Bei Kunden, welche eine Vertragsleistung bis zu 30 kW haben, entspricht die verfügbare Vertragsleistung zuzüglich 10 Prozent.
Verrechneter Verbrauch
Damit bezeichnet man mit der Rechnung abgegoltene kWh im Verrechnungszeitraum. Zwischen dem erfassten und dem verrechneten Verbrauch kann es Unterschiede geben, da ggf. auch ein geschätzter Verbrauch oder andere Leistungen verrechnet werden können.
Verrechnungsleistung Erdgas
Die Verrechnungsleistung ergibt sich aus der Summe der Nennwärmeleistung der Kessel und eventueller zusätzlicher Gasverbraucher. Die Einstufung in den Basis und Clever Gasverträgen und die Ermittlung des leistungsabhängigen Zuschlags für den Jahresleistungspreis erfolgt aufgrund der tatsächlichen Leistung der Gasverbrauchsgeräte. Die tatsächliche Leistung wird nach Installation der Gasanlage vom Gasinstallateur mitgeteilt.
Vertragsart
Es gibt verschiedene Arten des Vertrages, welchen man je nach Abnahmestelle im Zusammenhang bringen kann wie z.B. mit:
- dem Haushaltsbedarf. Das heißt ein Kunde, welcher für die eigene Wohnung, den dazugehörigen Anlagen und Räume, private Ladestellen für allgemeine Anlagen oder auch für Elektrofahrzeuge bei maximal zwei Wohneinheiten den Strom über eine einzige Abnahmestelle bezieht.
- der Lieferung für sonstige Zwecke. Das heißt ein Kunde, welcher den Strom für andere Zwecke, als die davor genannten, verwendet wie z.B. für Büros.
- dem Haushaltsbedarf. Das heißt ein Kunde, welcher für die eigene Wohnung, den dazugehörigen Anlagen und Räume, private Ladestellen für allgemeine Anlagen oder auch für Elektrofahrzeuge bei maximal zwei Wohneinheiten den Strom über eine einzige Abnahmestelle bezieht.
- der Lieferung für sonstige Zwecke. Das heißt ein Kunde, welcher den Strom für andere Zwecke, als die davor genannten, verwendet wie z.B. für Büros.
Vertragskonto / Vertragskontonummer
Unter dem Vertragskonto (Vertragskontonummer) sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst. Bitte geben Sie die Vertragskontonummer bei Fragen oder Zahlungen immer an.
Wirkarbeit
Wirkarbeit ist die verbrauchte elektrische Energie bzw. die Energie, die in Nutzenergie (z. B. Bewegungsenergie, Licht, Wärme) umgewandelt wird. Ihre physikalische Einheit ist kWh.
Zähler
Der Zähler ist ein Messgerät zur Erfassung der Menge einer gelieferten bzw. verbrauchten Größe. Er wird primär für Messgeräte verwendet, mit denen die Wirkleistung über der Zeit summiert wird, wodurch die Energie gemessen wird. Der physikalisch korrekte Begriff ist Energiezähler. Die Anzeige bezieht den Umrechnungsfaktor auf die Energie oder Arbeit ein. Die zugehörige physikalische Einheit ist das Joule (mit dem Einheitenzeichen J) bzw. die Wattsekunde (Ws); Da diese Einheiten bei üblichen Anwendungen wie im Haushaltsbereich und Abrechnungsperioden über ein Jahr sehr große Werte ergeben würden, wird bei Stromzählern/Gaszählern der Messwert üblicherweise in der größeren Einheit Kilowattstunde (kWh) angegeben.
Zählpunkt/Zählpunktbezeichnung
Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Entnahmestelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.
Zustandszahl (Z-Zahl)
Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sogenannte Zustandszahl in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt. Sofern zusätzlich zu dem Gaszähler ein Mengenumwerter installiert wurde, wird dies automatisch ermittelt und die Zustandszahl beträgt 1.
Wir sind für sie da
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