GLOSSAR ENERGIE
Wissenswertes von A – Z!
Sie möchten sich in Bezug auf Fachbegriffe aus der Energie- u. Energiebeschaffung informieren?
Nutzen Sie dazu gerne unser Branchen Glossar. Bei weiterführenden Fragen zögern Sie bitte nicht, uns entsprechend
zu kontaktieren.
Es gibt 8 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben A beginnen.
AbLA-Umlage
Die AbLA-Umlage dient der Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Mit ihr werden die Kosten sogenannter abschaltbarer Lasten gedeckt. Abschaltbare Lasten sind bestimmte Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie, deren Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber kurzfristig zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit reduziert werden kann. Die AbLA-Umlage ist ab dem 1.Januar 2014 nach §18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) von allen Letztverbrauchern zu zahlen.
Abrechnung Netz
Die vom Verteilnetzbetreiber berechneten Netzentgelte setzen sich zusammen aus Leistungspreis, Arbeitspreis Netz, Grundpreis Netz, Blindarbeit, Messstellenbetrieb sowie Sonderdienstleistungen Messung. Die weiteren aufgeführten Positionen sind vom Gesetzgeber geforderte Steuern, Abgaben, Umlagen.
Abrechnungsverfahren
Die Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt je nach Tarif/Vertragsmodell in monatlichem oder jährlichem Abstand. Rechnungsgrundlage bilden die vom Netzbetreiber übermittelten Verbrauchs- und Lastprofildaten.
Abrechnungswert (Thermische Energie)
Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m3) mit der Zustandszahl und dem Brennwert.
Abschlagszahlungen
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis gibt den Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kW/h) für Energie bzw.pro Kubikmeter (m³) für Trinkwasser an. Die Höhe des Arbeitspreises orientiert sich an dem börslichen Marktpreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Arbeitspreis ist die einzige beeinflussbare Größe im Rahmen der Gesamtkondition Strom und/oder Erdgas. Die übrigen Kostenanteile aus der Gesamtkondition sind nicht beeinflussbare Nebenkosten bezogen auf die jeweilige Lieferstelle.
Arbeitspreis Energie
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.
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